Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Kaufmännische Schule
Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
Geschlecht (WdK): Jungen
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in Verwahrung deines Herrn, sollst du wie für deines Herrn Eigen-
lum sorgen. Seine Handelsfreunde sollst du wie die deinigen be-
handeln; durch dein Bemühen muß ihre Zahl sich mehren. Du sollst
nicht murren, wenn Menschen deine Geduld prüfen, deren Gunst der
Handlung nützen könnte. Ohne Heuchelei sollst du höflich und
bescheiden, zuvorkommend und willig gegen jedermann sein. Laß
dich in allem vom Gesetz der strengsten Gewissenhaftigkeit leiten und
meide auch den Schein des Unrechts; darum verhehle nicht, was du
Unrechtes siehest, und füge dich gern in die verständige Anordnung,
während deiner Lehrjahre kein Geld in der Tasche zu tragen. Auch
dein Umgang soll sich hiernach richten; erregt er Verdacht, so bist du
um Vertrauen und Ehre. Ein jedes Geschäft muß, so redlich es sei,
als ein Geheimnis des Hauses betrachtet werden. Merke das wohl.
v. Die Hilfseinrichtungen des Handels.
Der Weltpostverein.
Am 15. September 1874 traten die Bevollmächtigten von
22 Staaten aus 4 Weltteilen — Australien allein war nicht vertreten —
im Ständehaus zu Bern zusammen. Vertreten waren Ägypten,
Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Groß-
britannien, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Öster-
reich, Portugal, Numänien, Rußland, Schweden, die Schweiz, Serbien,
Spanien, die Türkei, Ungarn und" die Vereinigten Staaten von
Amerika. Als Bevollmächtigte hatte die Mehrzahl der Staaten die
Leiter des Postwesens oder diesen nahestehende Beamte geschickt.
Auch Deutschland hatte seinen Generalpostdirektor entsandt. Um 11
Uhr vormittags trat der Kongreß in dem festlich geschmückten Stände-
saal zu seiner ersten Sitzung zusammen.
Den Vorsitz führte der Leiter des Schweizer Postwesens, Bundes-
rat Boret. Die Unterlage für die Verhandlungen bildete der deutsche
Entwurf zu einem allgemeinen Postvereinsvertrag, der zunächst zur
Beratung einem Ausschuß übertragen wurde, zu dessen Vorsitzenden
man Stephan ernannte.
Am 15. September hatte der Kongreß seine Verhandlungen
begonnen, und am 9. Oktober war durch Unterzeichnung des Ver-
trages der Weltpostverein ins Leben gerufen. Innerhalb weniger
Wochen hatten sich dadurch die wichtigsten Kulturländer des Erdballs
zu einer Postgemeinschaft.zusammengeschlossen — .22 europäische und
überseeische Staaten mit einer Bevölkerung von 345 Millionen
Seelen. Daß sic herbeigeführt werden konnte, war das Verdienst
Kaufmännisches Lehr- und Lesebuch.
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Extrahierte Personennamen: Stephan
Extrahierte Ortsnamen: Belgien Deutschland Frankreich Griechenland Italien Luxemburg Niederlande Norwegen Portugal Schweden Serbien Spanien Ungarn Amerika Deutschland
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F.w.
137. Das Münzsyftem.
Das Recht gesetzliche Bestimmungen über das Geldwesen zu
treffen, nennt man die M ü n z h o h e i t. Darauf haben die Staaten,
besonders in der neuern Zeit, ein großes Gewicht gelegt. Und mit
Recht. Ebenso galt von jeher sehr wichtig das Münz regal,
d. h. das Recht Münzen allein zu prägen oder unter Kontrolle
prägen zu lassen. Daraus leiten sich dann die verschiedenen
anderweitigen Münzfragen ab.
Münzgrundgewicht, Feingehalt und Legierung. Unter
Münzgrundgewicht versteht man das Gewicht, welches der
Ausprägung der Münzen zu Grunde gelegt wird. Wenn z. B. nach
dem Münzgesetz vom 1. Juni 1909 bestimmt wird, daß aus 1 kg
seinen Goldes 139% Zwanzigmarkstücke und 279 Zehnmarkstücke,
aus einem Kilogramm feinen Silbers 40 Fünfmarkstücke geprägt
werden sollen, so ist das Münzgrundgewicht das Kilogramm. Die
lateinische Münzunion prägt daraus 34444/9 Einheiten und be-
zeichnet diese als Franc in Frankreich und Belgien, als Lira in
Italien, als Frank in der Schweiz, als Lew in Bulgarien, als Neu-
drachme in Griechenland, als Leu in Rumänien, als Dinar in Ser-
bien und als Peseta in Spanien. Österreich prägt aus dem kg
3280, die skandinavische Union 2480 Kronen. In England gilt da-
gegen das Troy-Pfund, welches gleich 373,242 Gramm ist. Der
12. Teil dieses Gewichtes ist die Unze. In frühern Jahrhunderten
lagen andere Gewichte der Münzprägung zu Grunde. Für die
deutschen Staaten kam bis ins 19. Jahrhundert die kölnische Mark
— 233,85 Gramm in Betracht, die als Silbermark in 16 Lot (1 Lot
= 18 Gramm), als Goldmark bei der Goldprägung in 24 Karat
(1 Karat = 12 Gramm) eingeteilt war.
Nun aber werden Gold- und Silbermünzen nicht aus reinem,
aus „feinem Metall" hergestellt, sondern erhalten Zusätze von
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Extrahierte Personennamen: Frank Lew
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Belgien Italien Schweiz Bulgarien Griechenland Rumänien Spanien England